Menschen mit Behinderungen werden in ihren Lebensbereichen teilweise stark einschränkt. Im eigenen zu Hause wird dem entgegengewirkt, indem ihnen eine Barrierefreiheit durch den Umbau ermöglicht wird. Die Einschränkungen in ihrer Mobilität empfinden die Betroffenen besonders schlimm. Dank der innovativen Technik jedoch ist vieles einfacher geworden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen, die körperlich behindert sind, sogar aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Für derartige Handicaps können Umbauten an Fahrzeugen vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat genau definiert, was dabei zu beachten ist. Mit der Elektronik können Bremsen, Lenkung und andere Funktionen gesteuert werden.
Fahrassistenzsystem (FAS)
Schon länger entwickelt wurden die Fahrassistenzsysteme in Form von,
- Bremsassistenten
- Notbremsassistenten
- Spurwechselassistenten
- Einparkhilfe
Der körperlich behinderte Autofahrer führt ein Kraftfahrzeug mit einem Computersystem. Gekoppelt sind Ein- und Ausgabegeräte.
Funktionsweise und Ziele
In der verbauten Hardware ist die entsprechende Software integriert. Es wird daran gearbeitet, dass bei dem Fahrassistenzsystem Anzeigen und Sensorik über Smartphones und Datenbrillen funktionieren. Ganz klar im Fokus steht, die maximale Sicherheit beim Fahren zu erreichen. Doch die Nutzer sollen auch auf einen gewissen Komfort nicht verzichten. Ferner Arbeiten die Ingenieure auch an der Effizienz dieser Fahrzeuge.
Verschieden werden die Fahrassistenzsysteme angeboten. So hat beispielsweise der Fahrer die Option, die manuelle Steuerung wieder zu übernehmen, indem er das System temporär deaktiviert. Einige Systeme übernehmen neu zugewiesene Befehle und löschen die bis dahin festgelegten Aufträge.
Beispiele angewandter Fahrassistenzsysteme
- ABS (Antiblockiersystem)
- ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm)
- Lichtautomatik
- Automatik für Scheibenwischer
- Erkennung von Verkehrszeichen
- elektrische Feststellbremse
- Assistent für den Stau
- Spurwechselassistent
- Abstandswarner
- Reifendruckkontrollsystem
- etc.
Erlaubnis zum Autofahren mit Handicap
Da das Führen der Fahrzeuge sich anders gestaltet als gewohnt, gibt es auch andere Vorkehrungen, die zu treffen sind. Dazu gehört die Fahrerlaubnis aufgrund körperlicher Einschränkungen. Die Führerscheinbehörde ist die erste Anlaufstelle. Dort wird die Entscheidung getroffen, ob ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben werden muss. Ist dies der Fall, ist entweder der Amtsarzt oder ein Facharzt berechtigt, ein Gutachten auszustellen. Nicht in jedem Fall, sondern meist bei Patienten nach einem Schlaganfall, kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert werden.
Günstig ist es, wenn Betroffene eine spezialisierte Fahrschule für die Führerscheinausbildung besuchen. In der Regel verfügen sie auch über bereits umgebaute Fahrzeuge. Daher können die Fahrschüler mit Handicap, sich ihre Praxis darin aneignen können. Welche Fahrschulen dafür in Betracht kommen, kann bei der Bundesvereinigung der Fahrverbände ermittelt werden.
Verfügt der Betroffene bereits über einen gültigen Führerschein, können am künftig zu nutzenden Fahrzeug die Umbauten vorgenommen werden. Ein technischer Sachverständiger wird diese prüfen und abnehmen. Sie müssen im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Nicht zwingend vorgeschrieben ist, dies der Führerscheinbehörde zu melden, sodass auch das Gutachten entfallen würde.
Für die gesamten Angaben gibt es keine Klassenbeschränkung. So ist das Führen von einem Lkw oder von Krafträdern auch nicht ausgeschlossen.
Bezuschussung bzw. Versicherung
Teilweise werden die Kosten, die durch den Umbau am Fahrzeug entstehen, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch der Antrag ist gemeinsam mit dem Gutachten vor dem Umbau einzureichen. Wurde der Antrag genehmigt, kann mit dem Umbau begonnen werden.
Ein Gutachten ist in jedem Fall ratsam. Ereignet sich ein Unfall, an dem der behinderte Mensch nicht schuld ist, wird ihm ohne das Gutachten auf jedem Fall eine Teilschuld zugewiesen.